Unsere Leistungen Unseren Leistungsumfang legen Sie nach Ihren Wünschen fest.
info@ahk-schiewe.de Friedlandplatz 10 • 52511 Geilenkirchen Bürozeiten: Montag/Dienstag/Donnerstag 8.00–16.00 Uhr Mittwoch/Freitag 8.00–14.00 Uhr Sonstige Termine nach telefonischer Absprache Unsere Rufbereitschaft ist 24 Std. für Sie erreichbar! Tel. 0170 3740227
Tel.
Kontaktdaten
Sie haben eine Verordnung vom Hausarzt oder Krankenhaus erhalten und benötigen medizinische Unterstützung und das am liebsten zuhause? Unser Fachpersonal kommt zu Ihnen und behandelt Sie direkt vor Ort. Wir übernehmen zum Beispiel: • Medikamentengabe • Injektionen (Insulin, Schmerztherapie u.ä.) • Blutzucker- und Blutdruckkontrolle • Einreibungen • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen • Kompressionsverbände • Wundversorgung • Dekubitusbehandlung • Stomaversorgung • Katheterpflege und -wechsel • Einläufe und Klistiere
Behandlungspflege
Rufbereitschaft
Unsere Rufbereitschaft ist 24 Std. für Sie erreichbar!
Tel.
Wir als Pflegedienst bieten Ihnen im Rahmen der Grundpflege unterschiedliche Leistungen: • teilweise oder vollständige Übernahme der Körperpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfestellung bei Toilettengängen und Inkontinenz • Mobilisierung • Betten und Lagern • Zubereitung einer Mahlzeit • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme • Sondenkostgabe bei vorhandener Magensonde • Pflege von Schwerstpflegefällen
Grundpflege
Im Rahmen unserer ganzheitlichen Pflege kümmern wir uns um die Beschaffung und Abholung von Rezepten, Verordnungen und Medikamenten. Unsere Unterstützung beinhaltet u.a.: • Reinigung des Wohnbereiches • Erledigung von Einkäufen • Essenszubereitung • Waschen und Bügeln der Kleidung Bei bestehendem Pflegegrad können diese Leistungen mit der Pflegekasse als sogenannte Entlastungsleistungen nach § 45b abgerechnet werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Ab Pflegegrad 1 hat jeder Versicherte Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen nach §45b in Höhe von 125 Euro monatlich. Hierbei handelt es sich um einen zweckgebundenen Beitrag Ihrer Pflegekasse, der nur durch den konkreten Abruf von Leistungen ausgezahlt wird. Damit Sie eigene Angelegenheiten wahrnehmen bzw. in der Pflege entlastet werden können und trotzdem Ihren Angehörigen in dieser Zeit gut versorgt wissen, bieten wir Ihnen die stundenweise Verhinderungspflege bis zu 8 Stunden täglich an. Voraussetzung dafür ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Verhinderungspflege kann zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekassen in Anspruch genommen werden. Dies beinhaltet z.B.: • pflegerische Tätigkeit (Grund- und Teilpflege) • Begleitung (z.B. zu Arztterminen innerhalb des Stadtgebietes) • Anreichen von Mahlzeiten Eine individuelle Gestaltung der Betreuung findet in einem persönlichen Gespräch statt. Die Erstattung der Kosten erfolgt über die Pflegekasse.
Entlastungsleistungen/ Verhinderungspflege
• Vorbereitung auf die Einstufungsbegutachtung • Begleitung der MDK Begutachtung • Beratung über Leistungen und Hilfen der gesetzlichen Kostenträger • Besichtigung der Wohnung und Beratung der altersgerechten Ausstattung • Unterstützung pflegender Angehöriger
Beratungsangebote
Unseren Leistungsumfang legen Sie nach Ihren Wünschen und unserer Beratung fest. Wir sprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen die Kosten klar ab, die wir gemeinsam in einem Pflegevertrag schriftlich festhalten werden.
Sie oder ein Angehöriger haben einen Pflegegrad? Wir unterstützen Sie dabei, die Pflege zu Hause zu gewährleisten, damit Sie Ihr Pflegegeld erhalten. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich. Unser speziell geschultes Personal kommt nach Terminvereinbarung zu Ihnen nach Hause und führt das Pflegegutachten vor Ort durch. Neue Termine werden direkt vor Ort oder im Anschluss telefonisch vereinbart, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen und wir Ihnen einen langfristigen Service ermöglichen können.
Pflegegutachten
02451 65715